Neue Corona-Verordnung
Liebe Mitglieder,
wir stehen wieder vor einer großen Herausforderung und bedanken uns vorab schon mal herzlich für eure Mithilfe:
Die Landesregierung hat eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 23. August 2021 in Kraft und sieht eine Testpflicht für die Sportausübungen im Innenbereich vor. Gültig für die Teilnahme am Kursangebot ist ein Antigen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen. Für vollständig geimpfte Personen und Genesene mit entsprechendem Nachweis entfällt die Testpflicht.
Der Nachweis wird am Eingang der Sporthallen von den jeweiligen Übungsleiter:innen überprüft. Bitte bringt den Nachweis zu jeder Stunde mit.
Herzlichen Dank!
Eure Abteilung Fitness & Gesundheit