Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Der Vorstand informiert

am Donnerstag, 17. Oktober 2019, 19:00 Uhr

im Sportheim des TSV Klausdorf, Aubrook 2


Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Beschlussfassung über vorliegende Anträge:
    3.1. Satzungsänderungsanträge Vorstand:

§ 3 und § 4 der neuen Satzung:
Die Möglichkeit des Vereins, eine Umlage von den Mitgliedern zu fordern, wird abgeschafft.
Begründung:
Der Vorstand hält die Erhebung einer Umlage für entbehrlich, da es andere Finanzierungsmöglichkeiten bei außergewöhnlichen und uner-warteten Belastungen gibt.

§ 7 und § 8 der neuen Satzung:
Der Vorstand hat eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn 1/3 der Vereinsmitglieder dem Vorstand gegenüber schriftlich gefordert hat.
Begründung:
Aufgrund der Entscheidung des Registergerichts ist dem Minderheitenschutz ein besonderer Stellenwert beizumessen.
Daher wird entsprechend des Vorschlages des Registergerichts die Voraussetzung zur Einladung einer Mitgliederversammlung von bisher 2/3 auf 1/3 der Mitglieder gesenkt.

Die Einladung zur Delegiertenversammlung und die Einladung zur Mitgliederversammlung hat durch öffentliche Bekanntmachung zu erfolgen.
Begründung:
Die Satzungsänderung erfolgt aufgrund eines Formulierungsvorschlages des Registergerichts zur Klarstellung, auf welche Weise die Einla-dungen zu den Delegierten- und Mitgliederversammlungen form- und fristgerecht vorzunehmen ist.

Zur Erläuterung:
Diese Änderungen sind erforderlich, da sich zwischenzeitlich Gesetze und Rechtsprechung geändert haben. Die am 13.03.2019 beschlossene Satzung kann auf der Homepage eingesehen werden.

4. Mitteilungen
5. Anregungen und Wünsche


Hierzu laden wir herzlich ein.
Dietmar Luckau, 1. Vorsitzender               Florian Schiedel, geschäftsf. Vorstand

Zurück