Hinweis zu Corona-Regeln


Liebe Fußballerinnen und Fußballer,
die Lockerungen zu Corona-Lockdowns nehmen immer mehr Fahrt auf. Es besteht eine aktuelle Landesverordnung, die aber zu Irritationen in der Auslegung führte.

Beim TSV Klausdorf besteht für die Fußballabteilung ein Hygienekonzept, das jetzt den aktuellen Entwicklungen entsprechend angepasst werden soll.
Bis dahin bitten wir weiterhin alle Verantwortlichen, Spielerinnen und Spieler, die bisherigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten!
Dies gilt zunächst auch für die Maskenpflicht weiterhin.

Über Änderungen zu unserem Hygienekonzept und die Öffnung von Umkleidebereichen werden wir rechtzeitig berichten.

DER SHFV teilt mit: (Stand 02.06.2021)
Am heutigen Tag hat die Staatssekretärin im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Kristina Herbst, dem SHFV verbindlich mitgeteilt, dass Freundschaftsspiele keinen Wettbewerbscharakter haben.
Eine Testpflicht bei Freundschaftsspielen herrscht somit generell nicht!
Freundschaftsspiele mit maximal zwei Mannschaften (keine Turniere) können also sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinder- und Jugendbereich ausgetragen werden, ohne dass die Beteiligten dafür einen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Die Vorgaben der Landesverordnung zur Begrenzung der Personenzahl (maximal 50 Personen) sind zu beachten. Turniere mit mehr als zwei Mannschaften sind unabhängig von der Teilnehmerzahl nur gestattet, wenn alle Beteiligten negativ getestet sind. Insgesamt darf hierbei eine Teilnehmerzahl von 250 Personen nicht überschritten werden.

Testpflichten:
Keine Testpflicht besteht in allen Altersklassen (außerhalb geschlossener Räume)

  • bei Trainingseinheiten mit maximal 50 Personen.
  • bei Freundschaftsspielen zwischen zwei Mannschaften mit maximal 50 Personen.


Eine Testpflicht besteht in allen Altersklassen (außerhalb geschlossener Räume)

  • bei allen sportlichen Aktivitäten mit mehr als 50 (maximal 250) Personen.
  • bei Pflichtspielen (Punktspiele, Pokalspiele).
  • bei Turnieren mit mehr als zwei Mannschaften, unabhängig von der Teilnehmerzahl


Trainingsbetrieb

Das Mannschaftstraining mit Kontakt außerhalb geschlossener Räume ist ab heute mit maximal 50 Personen ohne weitere Auflagen erlaubt. Eine Testpflicht besteht hier nicht.


Gemeinschaftsräume

Gemeinschaftsduschen und Umkleidekabinen dürfen weiterhin unter den bekannten Hygienevorschriften (Einhalten des Mindestabstands, regelmäßiges Lüften etc.) bei Vorliegen eines Hygienekonzeptes geöffnet werden.


Umgang mit Geimpften und Genesenen
Vollständig geimpfte (letzte für den vollen Impfschutz erforderliche Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen) oder genesene Personen (coronabedingte Infektion muss zwischen 28 Tagen und 6 Monaten zurückliegen) werden bei den angegebenen Konstellationen nicht mitgezählt. Sie unterliegen auch keiner Testpflicht. Eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Impfausweis) muss mitgeführt und ggf. vorgelegt werden.


Zuschauer

Zuschauer beim Training und bei Wettbewerben sind zulässig, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und die Kontaktdaten erhoben werden. Die Anzahl an Zuschauer hängt von den individuellen Örtlichkeiten jedes Vereins (z. B. Anzahl an festen Sitzplätzen etc.) ab. Insgesamt darf eine gleichzeitige Teilnehmerzahl von maximal 250 Personen jedoch nicht überschritten werden. Paragraf 5 der Landesverordnung zu Veranstaltungen ist dabei zu beachten.

Karsten Jordan
(Fußballobmann)

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